Presseerklärung zur B 96, Ravensbrück, 1./2. Juli 2001
Es besteht die akute Gefahr, dass die Umgehungsstraße der B 96 in Fürstenberg/Havel (Brandenburg) nun doch über KZ-Gelände verlaufen wird. Bei einer Besprechung am 30.06.2001 im Landratsamt Oberhavel auf Einladung der Bundestagsabgeordneten Angelika Krüger-Leißner (SPD) wurde eine enge Umfahrung des Lagerkomplexes Ravensbrück/Uckermark als unrealisierbar bezeichnet. Von sechs Varianten werden jetzt nur noch zwei Varianten, die beide über früheres KZ-Gelände führen, ernsthaft geprüft. An dem Treffen nahmen Vertreterinnen und Vertreter zuständiger Behörden und Planungsgremien sowie der Stadt Fürstenberg, der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten und der Lagergemeinschaft Ravensbrück/Freundeskreis teil.
Die Lagergemeinschaft Ravensbrück/Freundeskreis e.V. verwahrt sich entschieden dagegen, dass eine Straße über KZ-Gelände geführt wird.
Hintergrund:
Über die Trassenführung der Ortsumgehung Fürstenberg wird seit 1995 diskutiert. Bereits damals sollte die favorisierte Variante über das KZ-Gelände führen. Die Lagergemeinschaft Ravensbrück/Freundeskreis und das Internationale Ravensbrück-Komitee wandten sich entschieden gegen eine solche Missachtung eines Ortes, an dem zehntausende Frauen, Männer und Kinder von der SS ausgebeutet, gequält und ermordet wurden.
1996 einigten sich die Lagergemeinschaft Ravensbrück und Fürstenberger Bürgerinnen und Bürger auf eine enge östliche Umfahrung des Lagerkomplexes Ravensbrück/Uckermark. Die Beteiligten stimmten darin überein, dass die Ortsumgehung Fürstenberg dringend erforderlich sei, dass die Straße aber nicht über KZ-Gelände führen dürfe.
Bei einer Beratung im Februar 2001 favorisierte das Straßenbauamt Strausberg zur Bestürzung der Lagergemeinschaft erneut die Variante 4, die den Lagerkomplex zwischen dem Stammlager Ravensbrück und dem KZ-Uckermark zerschneidet. Im Ergebnis der Diskussion stimmte das Straßenbauamt zu, die technische Machbarkeit der engen östlichen Umfahrung des Lagerkomplexes (Variante 5)zu prüfen. Die Prüfung ergab, dass Variante 5 technisch machbar ist. Zugleich teilte das Straßenbauamt jedoch mit, dass diese Linienführung in ein inzwischen beantragtes FFH-Gebiet falle und somit angeblich ausscheide. Bei der Überprüfung einer möglichen Ausnahmegenehmigung von dieser Naturschutzrichtlinie der EU sei mit einer Bearbeitungszeit von bis zu sechs Jahren zu rechnen, hieß es.
Neben der Variante 4 präsentierte das Straßenbauamt eine weitere Trassenführung (Variante 4/5), die ebenfalls über KZ-Gelände führt. Die weiter westlich verlaufenden Varianten 1 bis 3, die den Lagerkomplex nicht berühren, waren nicht Gegenstand der Prüfung.
In der Besprechung wurde deutlich, dass die vom Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege vorgelegte Denkmalsbereichssatzung, die auch das Siemens-Gelände und das KZ Uckermark einschließt, noch immer nicht von der Stadtverordnetenversammlung Fürstenberg verabschiedet wurde. Ohne diese Verzögerung stünde allen Varianten, die den Lagerkomplex durchqueren, der Denkmalschutz entgegen.
Voller Entsetzen nahmen anwesende Überlebende des Konzentrationslagers Ravensbrück auf, dass selbst der Direktor der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, Dr. Günter Morsch, eine Straße über das Jugend-KZ und spätere Vernichtungslager Uckermark (Variante 4/5) in Kauf nehmen würde.
Die Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück ist Teil der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten. Im Frauenkonzentrationslager Ravensbrück waren zwischen 1939 und 1945 mehr als 130.000 Menschen aus ganz Europa inhaftiert. Zum Lagerkomplex gehören außerdem das Siemens-Gelände und das Jugend-KZ und spätere Vernichtungslager Uckermark.
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