Aussagen zur Ortsumgehung Fürstenberg der B 96
"Einig ist man sich , daß es keine Trassenführung zwischen dem Frauenkonzentrationslager und dem Jugendlager geben wird und darf. ...
Einig ist man sich, daß eine enge Umfahrung des Jugendlagers 'Uckermark' toleriert wird, ..."
Vereinbarung vom 26. 4. 1996 zischen Vertreterinnen der Lagergemeinschaft und Vertretern der Fürstenberger Bürgerschaft.
"Wir möchten mit den Verkehrsplanern erneut Kontakt aufnehmen und bitten Sie um Informationen zu zwei, aus unserer Sicht wichtigen Fragen:
1. Ist die östlichste Trassenvariante (5) geeignet, das ehemalige Jugendlager östlich 'eng' zu umfahren und können dabei auch die Belange des Naturschutzes im Havelbereich zufriedenstellend berücksichtigt werden?
Kommt gegebenenfalls eine Kombination der Varianten 4 und 5 mit der erforderlichen Umfahrung des Jugendlagers in Frage?
2. Gibt es noch Ansatzpunkte, die untersuchte Mittelvariante 3 in ihren Grundvoraussetzungen zu verändern? (z.B. auf kurze Strecken 2- bzw. 3-spurige Fahrbahnen; Untertunnelung der Havel; Schallschutz; Begrünung; Abdeckung / Überdachung in Leichtbauweise, à la Wildbrücken, vielleicht sogar als grüner, begehbarer Damm, der Stadtteile eint und nicht trennt; eine Fürstenberger Lösung als Modellbeispiel für die BRD.)"
Initiative B 96, Fürstenberg, Sprecher Ch. Conradi, 28. 5. 96, Schreiben an das Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr.
"Ihre erste Frage nach einer 'engen' Umfahrung des ehemaligen Jugendlagers läßt sich kurz mit 'nein' beantworten. Der Verkehrsplaner hat neben der Beachtung naturräumlicher und naturschutzrechtlicher Aspekte auch bei der Neutrassierung einer Bundesstraße bestimmte verkehrliche Belande, z. B. Entwurfsgeschwindigkeit, Verkehrsbelegung und davon abhängig, Krümmradien und Längsneigungen zu beachten. Demnach läßt sich auch unter Berücksichtigung dieser Aspekte eine Variantenkombination (4 + 5), die enge Krümmen aufweisen und den sensiblen Naturraum ausgedehnter zerschneiden würde, nicht realisieren.
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Eine getunnelte Verkehrsführung der Variante 3 (Mittelvariante) scheidet auf Grund der enorm hohen Baukosten (2,5 - 3,0-fach höher als Brücke) und dem extrem hohen ständigen Unterhaltungsaufwand aus."
Brandenburgisches Straßenbauamt Strausberg, 23. 8. 1996, Antwortschreiben an die Initiative B 96 Fürstenberg, Sprecher Ch. Conradi.
"Nach Abwägung aller Einflüsse hat sich herausgestellt daß nicht die zwischen dem ehemaligen KZ Ravensbrück und dem Jugendlager Uckermark führende östliche Trassenvariante, sondern eine westlich der Stadt Fürstenberg liegende Linienführung die Vorzugsvariante der Straßenverwaltung ist."
Brandenburgisches Straßenbauamt Strausberg, 28. 6. 96, Brief an Frau Helga Schmidt.
"Aus dem beiliegenden Plan entnehmen Sie bitte den Verlauf der geplanten Landesstraße .... Sie können deutlich erkennen, daß die geplante Landesstraße nicht durch - sondern um des Gelände des ehemaligen Areals der NS-Lagerstätte führt."
Land Brandenburg, Chef der Staatskanzlei, 11. September 1996, Schreiben an die ADIR, Frau Geneviève de Gaulle-Anthonioz.
"Besonders im Jahr des 50jährigen Gedenkens konnten weitgehende Erkenntnisse für den Lagerbereich gewonnen werden. ...
Aber auch im Untersuchungsbereich der Umweltverträglichkeitsstudie sind die Spezialuntersuchungen zu dem Ergebnis gekommen, daß durch die Ostvarianten wertvolle Naturräume der Havelauen verlorengehen. Im Fachdeutsch heiß das, daß der Eingriff weder ausgleich- noch ersetzbar ist, was sich für eine Straßenneubaumaßnahme sehr problematisch darstellt. Die durch die Westvariante hingegen verursachten Eingriffe sind im wesentlichen geringern Umfangs, und aus diesem Grund ausgleichbar bzw. ersetzlich.
Darüber hinaus treffend die großen Brückenbauwerke im Osten teilweise auf nicht tragfähigen Baugrund welcher mit erhöhten Kosten hergestellt werden muß.
So hat nach Vorlage der für eine Straßenneubaumaßnahme vertiefenden Untersuchungsergebnisse in der Endabwägung die Variante 2 westlich der Stadt von der Straßenbauverwaltung den Vorzug erhalten."
Land Brandenburg, Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, 3. Februar 1997, Schreiben an die Lagergemeinschaft Ravensbrück / Freundeskreis, Frau Gertrud Müller.
Der Variante 4/5 steht entgegen, "daß die Variante 3 als die umweltverträglichste Trasse ausgewiesen wurde und dem landesplanerischen Gebot einer Bündelung mit der bestehenden Bahntrasse entspricht. Auch diese Trassenvariante wäre landschaftsplanerisch vertretbar, wenn im Rahmen der Planfeststellung der Ortsumgehung ein Verlauf gefunden und entsprechende Lärmschutzmaßnahmen festgelegt werden könnten, die der Wohn- und Erholungsfunktion in diesem Bereich gerecht würden. Deshalb sollte eine Planfeststellung der Variante 3 dann in Betracht gezogen werden, wenn es nicht zur Errichtung des Ferienparks kommen sollte."
Landesplanerische Beurteilung, Ortsumgehung B 96 Fürstenberg/Havel, vom 26. Mai 1997, S. 11.
Das Positionspapier des Fürstenberger Fördervereins - Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück vom 28. Juli 2001 spricht sich für die Variante 4 aus:
"Die Trassenführung der Ortsumgehung Fürstenberg im Zuge der B 96 neu im Korridor zwischen den ehemaligen Lagern (Variante 4) wird als Chance für die angemessene Nutzung dieses historisch belasteten Gebietes betrachtet".
"Unser Kompromisvorschlag: Variante 3 modifiziert."
Schreiben der Bürgerinitiative B 96 Mittelvariante vom 9. 11. 2001 an Ministerpräsident Stolpe.
Das Rundschreiben der Bürgerinitiative 'Fürstenberger Dialog' vom Mai 2002 befürwortet eine Variante 4/5:
"Die nunmehr mögliche Variante ... tangiert den östlichsten Zipfel des ca. 26 Hektar großen Uckermarkgeländes."
Die Angaben sind den der LGRF vorliegenden Unterlagen zur Ortsumgehung Fürstenberg entnommen.
04. Juni 2002, R. Vadehra-Jonas